Im Grundbuch sind Grundstücke, deren Eigentümer und damit verbundene Rechte und Pflichten eingetragen. Das Grundbuch ist öffentlich und für jeden einsehbar. Im Wesentlichen besteht ein Grundbuchauszug aus folgenden drei Blättern:
1. Das A-Blatt: Gutbestandsblatt
Hier sind Grundstücksnummer, Benützungsart, Fläche und Liegenschaftsadresse und die mit der Liegenschaft verbundenen Rechte angeführt.
2. Das B-Blatt: Eigentumsblatt
In diesem Blatt ist der Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Weiters ist ersichtlich, aufgrund welcher Urkunde das Eigentumsrecht erworben wurde.
3. Das-C-Blatt: Lastenblatt
Dieses enthält die Belastungen (wie z.B. Pfandrechte, …), die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbunden sind.
Für alle Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien stehen
wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir für Sie!
Comments