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Was beim Mietvertragsende in Österreich zu beachten ist


Architekturplan mit Miniaturfiguren und Modell eines Hauses im Bau

Fristen, Übergabe und Kaution – kompakt erklärt:

Die Beendigung eines Mietverhältnisses in Österreich erfordert eine sorgfältige Planung und die genaue Beachtung gesetzlicher Vorgaben, um Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden. Dabei spielen sowohl die Einhaltung von Fristen als auch die korrekte Handhabung der Übergabe und der Kaution eine entscheidende Rolle. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Aspekte, die bei der Beendigung eines Mietverhältnisses beachtet werden sollten:


 

1. Kündigungsfrist und Schreiben

Bei Mietverträgen, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, gelten folgende Regelungen:


  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  • Befristete Mietverträge von Wohnungen können in der Regel vom Mieter nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig gekündigt werden.

  • Für unbefristete Mietverträge richtet sich die Kündigungsfrist nach der vertraglichen Vereinbarung, üblich sind meist ebenfalls drei Monate.

  • Ein Kündigungsschreiben sollte Namen, Adresse der Wohnung, Kündigungsdatum und eine Unterschrift enthalten. Es muss dem Vermieter rechtzeitig zugehen, um die Fristen auszulösen.


 

2. Übergabe der Wohnung

Die Wohnung muss in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden:


  • Beseitigung von Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen.

  • Durchführung vereinbarter Schönheitsreparaturen, falls im Mietvertrag geregelt (z. B. Wände in neutralen Farben streichen).

  • Gründliche Reinigung der Wohnung: Entfernung von Schmutz an Böden, Fenstern und Wänden - Reinigung von Sanitäranlagen wie Badewanne, Dusche, Waschbecken und WC - Beseitigung von Kalk- und Fettablagerungen in Küche und Bad - Leerung und Reinigung von Einbauschränken sowie eventuell vorhandenen Geräten wie Kühlschrank oder Herd.

  • Übergabeprotokoll: Es empfiehlt sich, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um den Zustand der Wohnung schriftlich festzuhalten.


 

3. Rückzahlung der Kaution

Nach Mietende und Prüfung des Wohnungszustands erfolgt die Rückzahlung der Kaution innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Monaten.





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